Exe­cu­ti­ve Order vom 1. Mai

By Published On: Mai 11, 2026Cate­go­ries: News

Die Exe­cu­ti­ve Order vom 1. Mai und die ange­kün­dig­ten neu­en Blo­cka­de­maß­nah­men ver­grö­ßern den Scha­den für die kuba­ni­sche Bevöl­ke­rung und ver­stär­ken die Aggres­si­ons­be­dro­hung. Das cuba­ni­sche Außen­mi­nis­te­ri­um lehnt die vom Wei­ßen Haus am 1. Mai 2026 erlas­se­ne Anord­nung, die die wirt­schaft­li­che, finan­zi­el­le und kom­mer­zi­el­le Blo­cka­de gegen Kuba in extre­mem und bei­spiel­lo­sem Aus­maß ver­schärft, auf das ener­gischs­te ab.

Autor: MINREX | internet@granma.cu

  1. Mai 2026 Uta

https://de.granma.cu/cuba/2026–05–08/die-executive-order-vom-1-mai-und-die-heute-angekundigten-blockademassnahmen-vergrossern-den-schaden-fur-die-kubanische-bevolkerung-und-verstarken-die-aggressionsbedrohung       

Eben­so ver­ur­teilt es die Ent­schei­dung des US-Finan­z­­mi­­nis­­te­ri­ums vom 7. Mai 2026, die kuba­ni­schen Unter­neh­men Gae­sa und MoaNi­ckel S.A. auf die Lis­te der «Natio­nal Beson­ders Desi­gnier­ten» zu set­zen. Dies ist die ers­te Zwangs­maß­nah­me, die sich aus dem am 1. Mai unter­zeich­ne­ten Beschluss ergibt.
Es han­delt sich um einen Akt rück­sichts­lo­ser wirt­schaft­li­cher Aggres­si­on, der die extra­ter­ri­to­ria­len Aus­wir­kun­gen der Blo­cka­de ver­viel­facht, mit der mög­li­chen Anwen­dung von sekun­dä­ren Sank­tio­nen gegen aus­län­di­sche Unter­neh­men, Ban­ken und Insti­tu­tio­nen, auch wenn ihre Geschäf­te in den USA kei­ne Ver­bin­dung zu Kuba haben. Die Maß­nah­me wird das Funk­tio­nie­ren der natio­na­len Wirt­schaft wei­ter behin­dern, die bereits seit dem 29. Janu­ar 2026 mit den ver­hee­ren­den Aus­wir­kun­gen der zu die­sem Zeit­punkt ver­häng­ten Ölblo­cka­de kon­fron­tiert ist, die die Treib­stoff­ex­por­te ins Land lahmlegte.
Als glo­ba­ler Gen­darm und in ekla­tan­ter Ver­let­zung des Völ­ker­rechts und der ele­men­ta­ren Regeln des frei­en Han­dels mit Waren und Dienst­leis­tun­gen wird die sou­ve­rä­ne Befug­nis aller Staa­ten, die Wirtschafts‑, Han­­dels- und Finanz­be­zie­hun­gen zu Kuba unter­hal­ten oder auf­recht­erhal­ten wol­len, aus­drück­lich, unver­fro­ren und direkt ange­grif­fen. Die höchs­ten US-Behör­­den, ins­be­son­de­re der Außen­mi­nis­ter, ver­su­chen, der inter­na­tio­na­len Gemein­schaft durch Erpres­sung und Ein­schüch­te­rung auf­zu­zwin­gen, sich der Blo­cka­de zu unter­wer­fen und sie einzuhalten.
Kein Land ist von die­ser Bedro­hung, den Völ­ker­mord gegen das kuba­ni­sche Volk zu ver­län­gern und zu ver­su­chen, Kuba von der inter­na­tio­na­len wirt­schaft­li­chen und finan­zi­el­len Büh­ne zu iso­lie­ren, ausgenommen.
Wir machen dar­auf auf­merk­sam, dass die­se Aggres­si­on gegen die kuba­ni­sche Wirt­schaft und das kuba­ni­sche Volk nur dann die beab­sich­tig­te zer­stö­re­ri­sche Wir­kung haben wird, wenn sich die sou­ve­rä­nen und unab­hän­gi­gen Natio­nen von der US-Regie­rung ein­schüch­tern las­sen. Wir wis­sen, dass die Welt nie­mals füg­sam ille­ga­le Regeln akzep­tie­ren wird, nicht auf sou­ve­rä­ne Gleich­heit ver­zich­ten und ihre Bür­ger, Unter­neh­mer, Unter­neh­men und Finanz­in­sti­tu­tio­nen nicht ohne Schutz las­sen wird. Die inter­na­tio­na­le Gemein­schaft lehnt den seit fast sie­ben Jahr­zehn­ten andau­ern­den Völ­ker­mord an der kuba­ni­schen Bevöl­ke­rung durch die US-Regie­rung ab und ver­ur­teilt ihn historisch.
Wir ver­ur­tei­len den kri­mi­nel­len Cha­rak­ter die­ser Aggres­si­ons­maß­nah­men, die dar­auf abzie­len, die gesam­te kuba­ni­sche Bevöl­ke­rung durch Hun­ger und Ver­zweif­lung zu unter­wer­fen und eine sozia­le, wirt­schaft­li­che und poli­ti­sche Kata­stro­phe auf natio­na­ler Ebe­ne her­bei­zu­füh­ren. Fer­ner wird die Absicht der US-Regie­rung abge­lehnt, ein Sze­na­rio huma­ni­tä­rer Kri­se zu schaf­fen, um gefähr­li­che­re Aktio­nen zu recht­fer­ti­gen, ein­schließ­lich einer mili­tä­ri­schen Aggres­si­on gegen Kuba.
In allen inter­na­tio­na­len Foren wird Kuba die Blo­cka­de wei­ter­hin anpran­gern. Eben­so for­dern wir die inter­na­tio­na­le Gemein­schaft auf, sich die­sem Angriff zu stel­len, der eine gefähr­li­che Eska­la­ti­on im Stre­ben der USA nach Vor­herr­schaft und Kon­trol­le über das Schick­sal Kubas dar­stellt und die Unab­hän­gig­keit und Sou­ve­rä­ni­tät aller Staa­ten verletzt.
Havan­na, den 7. Mai 2026